Antworten auf häufige Fragen
1. Die LGT macht derzeit Schlagzeilen. Was ist eigentlich passiert?
Die LGT wird von den Medien mit der Steueraffäre in Deutschland in Verbindung gebracht. Es heisst, dass die Behörden über vertrauliche Daten von LGT Kunden verfügen sollen. Tatsache ist, dass bei der LGT Treuhand im Jahre 2002 durch einen damaligen Mitarbeiter Kundendaten gestohlen wurden. Der Fall wurde umgehend zur Anzeige gebracht und der Täter Ende 2003 gerichtlich verurteilt. Nach Kontakten zwischen den Parteien wurde das Datenmaterial vermeintlich vollumfänglich zurückgegeben. Die LGT Treuhand betrachtete den Fall gemäss damaliger Faktenlage als abgeschlossen. In den letzten Tagen haben sich nun die Indizien verdichtet, dass Teile der 2002 gestohlenen Daten illegal weitergegeben wurden.
Das entwendete Datenmaterial enthält Informationen über Kundenbeziehungen der LGT Treuhand in Vaduz, die vor 2003 eröffnet wurden. Kunden, die nur mit der LGT Bank (und nicht mit der LGT Treuhand) eine Beziehung unterhalten, sowie sämtliche ab 2003 eröffneten Kundenbeziehungen von Gesellschaften der LGT Group, sind von diesem Datendiebstahl nicht betroffen.
Der vermutete Zusammenhang zwischen den 2002 gestohlenen Daten und der aktuell in den Medien diskutierten Situation ist zurzeit nicht abschliessend erhärtet oder bestätigt.
2. Wie kamen Kundendaten der LGT Treuhand in die Hände deutscher Ermittler?
Die Medien berichten, dass ein Informant anfangs 2006 die Daten dem deutschen Bundesnachrichtendienst angeboten und dafür einen Geldbetrag erhalten habe. Wir wissen nicht, ob dies zutrifft.
3. In den Medien ist die Rede davon, dass Kundenbeziehungen bis zum Jahr 2005 von den Ermittlungen betroffen sind. Kann es sein, dass bei der LGT nach dem Datendiebstahl im Jahr 2002 weitere Kundendaten abhanden gekommen sind?
Nach dem Diebstahl von Kundendaten der LGT Treuhand im Jahre 2002 wurden die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Privatsphäre der Kunden weiter den neusten Erkenntnissen angepasst. Wir haben keinen Hinweis, dass weitere Kundeninformationen entwendet worden sind.
4. Hat die LGT unrechtmässige Handlungen begangen?
Nein, die Gesellschaften der LGT Group üben ihre Geschäfte im Rahmen ihrer gesetzlichen und behördlichen Vorgaben aus.
5. Haben die deutschen Behörden mit der LGT Kontakt aufgenommen?
Nein, bislang hat keine deutsche Behörde mit uns Kontakt aufgenommen. Mit den für uns zuständigen liechtensteinischen Behörden sind wir in Kontakt und haben sie selbstverständlich über unseren derzeitigen Wissensstand informiert.
6. Muss ich als Kunde der LGT Bank befürchten, dass meine Kundendaten im 2002 gestohlenen Datenmaterial enthalten sind?
Falls Sie nur eine Beziehung zur LGT Bank haben – sei es in Liechtenstein, in Deutschland oder in der Schweiz –, nicht aber zur LGT Treuhand, sind Sie vom Datendiebstahl im Jahr 2002 nicht betroffen.
Falls Sie neben der LGT Bankbeziehung auch zur LGT Treuhand eine Beziehung haben, diese aber erst 2003 oder später eingegangen sind, figuriert Ihr Name ebenfalls nicht auf dem 2002 gestohlenen Datenmaterial.
Falls Sie eine Beziehung zur LGT Treuhand haben, die Sie vor 2003 eingegangen sind, ist es möglich, dass Ihr Name auf der gestohlenen Datenliste enthalten ist. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, sich mit Ihrem Kundenberater bei der LGT Treuhand in Verbindung zu setzen.
7. Können Sie ausschliessen, dass sich ein Fall wie der Datendiebstahl von 2002 nochmals wiederholt?
Die LGT Group hat die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre der Kunden – gerade aufgrund der Erfahrungen aus dem Vorfall von 2002 – im Laufe der letzten Jahre ständig den neuesten Erkenntnissen angepasst. Dies betrifft sowohl technische Massnahmen, z.B. eine restriktive Handhabung des Zugriffs auf sensible Daten oder die Verschlüsselung von Daten, wie auch die menschliche Komponente.
Es gibt keinen Hinweis, dass seit 2002 Kundeninformationen entwendet worden sind.
8. Was halten Sie davon, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst eine hohe Geldsumme bezahlt hat, um gestohlene Kundendaten zu erwerben und diese gegen die eigenen Bürger zu verwenden?
Wir haben über diesen Sachverhalt auch nur in der Presse gelesen und kommentieren diese nicht. Solche wichtige Themen müssen auf politischer oder juristischer Ebene erörtert werden.
Stand: 19.02.2008
Zurück zu:
Datendiebstahl 2002: Information an unsere Kunden und Interessierte