LGT: Illegal weitergegebenes Datenmaterial beschränkt sich auf die 2002 gestohlenen Kundendaten der LGT Treuhand
24. Februar 2008
Weitere Informationen zur Täterschaft und zum Hergang
Vaduz, 24. Februar 2008 - Wie schon in der ersten Medienmitteilung der LGT Group am 15. Februar 2008 vermutet, beschränkt sich das illegal an deutsche Behörden weitergegebene Datenmaterial, soweit es die LGT betrifft, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die 2002 bei der LGT Treuhand gestohlenen Kundendaten. Aufgrund der Indizienlage geht die LGT bezüglich des Datendiebstahls und der Datenweitergabe von derselben Täterschaft aus und richtet ihre zunächst gegen Unbekannt erstattete Anzeige nun auch direkt gegen den verurteilten Datendieb. Nach Erhärtung dieser Sachverhalte und aufgrund des grossen medialen Interesses publiziert die LGT zudem weitere Details zum Täter und zum Hergang des Datendiebstahls.
Für die LGT Group weist trotz teilweise gegenteiliger Aussagen aus angeblich BND-nahen Quellen nun alles darauf hin, dass sich das illegal an deutsche Behörden weitergegebene Datenmaterial, soweit es die LGT betrifft, auf die 2002 gestohlenen Kundendaten der LGT Treuhand beschränkt. Die LGT hatte am 15. Februar 2008 über den Datendiebstahl und den vermuteten Zusammenhang zu den Ereignissen in Deutschland informiert. Obwohl auch dazu zunächst andere Gerüchte in Umlauf gesetzt wurden, geht die LGT Group aufgrund zahlreicher Indizien davon aus, dass es sich bei der Person, welche die Daten illegal an den BND weitergegeben hat, um den ehemaligen Mitarbeiter der LGT Treuhand handelt, der 2002 den Datendiebstahl beging. Dabei wurden angeblich Anwaltskanzleien als Zwischenhändler eingeschaltet. Die LGT wird ihre Anzeige gegen Unbekannt nun auch direkt gegen den verurteilten Datendieb richten.
Offenbar wurde das gestohlene Datenmaterial direkt oder indirekt auch an andere Behörden illegal weitergegeben. Gemäss Medienberichten wurde die wegen mehrerer Delikte vorbestrafte Person dabei durch Zahlungen in Millionenhöhe abgegolten und mit einer neuen Identität versehen. Die LGT erachtet derartige Methoden als zutiefst befremdlich, zumal damit offenbar in Kauf genommen wird, dass diese Person die vertraulichen Kundendaten auch zu anderen kriminellen Zwecken missbrauchen könnte.
Bei den im Jahr 2002 gestohlenen Daten handelt es sich um Akten unterschiedlichster Natur. Sie betreffen ungefähr 1‘400 Kundenbeziehungen der LGT Treuhand, die vor Ende 2002 eingegangen wurden. Davon ist der grösste Teil, gegen 600 Kunden, in Deutschland wohnhaft. Bei der in den Medien kursierenden Zahl von 4’527 Datensätzen handelt es sich exakt um die Anzahl der Begünstigten aller Stiftungen, die sich auf dem 2002 gestohlenen Datenmaterial der LGT Treuhand befinden. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Anzahl Kunden, welche Anlagen in eine oder mehrere Stiftungen mit jeweils einem oder mehreren Begünstigten einbringen. Im Übrigen ist der teilweise pauschalisierten Darstellung, es handle sich bei allen betroffenen Kunden um Steuersünder, entschieden entgegen zu treten.
Datendiebstahl 2002: Zur Täterschaft und zum Hergang im Einzelnen
Die LGT Group hat am 15. Februar 2008 in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, dass ein ehemaliger Mitarbeiter der LGT Treuhand in Vaduz im Jahr 2002 Kundendaten gestohlen hat und in der Folge angezeigt sowie gerichtlich verurteilt wurde. Sie hat weiter darüber informiert, dass die Kundendaten im Zuge von Kontakten zwischen den Parteien vermeintlich zurückgegeben wurden und dass vom Datendiebstahl ausschliesslich Kundenbeziehungen der LGT Treuhand betroffen sind, die bis Ende 2002 eingegangen wurden. Das Fürstliche Landgericht und die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft haben die Kommunikation der LGT am 19. Februar 2008 mit Informationen zu den relevanten juristischen Aspekten ergänzt.
Inzwischen hat sich erhärtet, dass es sich bei dem verurteilten Datendieb ebenfalls um den so genannten „Informanten“ des BND handelt, der die 2002 gestohlenen Kundendaten illegal weitergegeben hat. Deshalb, und aufgrund des grossen medialen Interesses, ist die LGT nun in der Lage, weitere - aus Kundensicht teilweise nicht relevante - Details zum Hergang des Datendiebstahls zu publizieren. Um einen umfassenden Überblick zu vermitteln, veröffentlicht sie dabei ausnahmsweise und in Absprache auch Informationen, die nicht die LGT Treuhand, sondern auch andere Instanzen betreffen.
Beim ehemaligen Mitarbeiter, der den Datendiebstahl begangen hat, handelt es sich um den Liechtensteinischen Staatsbürger Heinrich Kieber (HK). Er war ab Oktober 1999 als externer Mitarbeiter eines IT-Unternehmens und von April 2001 bis November 2002 als Angestellter bei der LGT Treuhand tätig. Seine Aufgabe bestand darin, im Zuge der Überführung der Datenbestände in ein elektronisches Archiv eingescannte Unterlagen zu überprüfen. Er war zum Zeitpunkt der Einstellung und während seiner Tätigkeit für die LGT Treuhand nicht vorbestraft. Hingegen bestand, wie später bekannt wurde, ein Haftbefehl gegen HK, der bei der standardmässigen Überprüfung des neuen Mitarbeiters nicht zugänglich war.
Dieser Haftbefehl geht auf ein Immobiliengeschäft in Spanien im Jahr 1996 zurück, das HK mit ungedeckten Schecks finanziert haben soll, und wurde 1997 von den spanischen Strafverfolgungsbehörden zunächst auf nationaler und dann auf internationaler Ebene erlassen. Im Oktober 2001 wurde HK vom Fürstlichen Landgericht dazu verurteilt, dem Geschädigten rund CHF 600‘000 zu bezahlen. Dagegen legte HK Berufung ein, die im Oktober 2002 vom Obergericht abgelehnt wurde. Im November 2002 brachte die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft in Spanien Anklage wegen schweren Betrugs gegen HK ein. In demselben Monat verliess HK die LGT Treuhand und setzte sich ins Ausland ab. Wie sich später herausstellte, hatte er davor Kundendaten seines Arbeitgebers unrechtmässig in seinen Besitz gebracht und auf vier DVDs kopiert.
Im Januar 2003 richtete HK ein Schreiben und eine Tonbandkassette an S.D. Fürst Hans-Adam von Liechtenstein. HK gab an, sich durch die Justiz ungerecht behandelt zu fühlen. Er forderte Unterstützung bei der Lösung seiner juristischen Probleme, was auch die Ausstellung zweier neuer Pässe beinhaltete, ansonsten er die gestohlenen Kundendaten an ausländische Medien und Behörden weitergeben würde. Diese Forderungen wurden abgelehnt, vom Landgericht wurde ein Haftbefehl erlassen, und die Staatsanwaltschaft brachte eine Anklageschrift gegen HK ein. Der LGT Treuhand gelang es, Kontakt mit HK herzustellen. Sie überzeugte ihn, im Mai 2003 nach Liechtenstein zurückzukehren und sich der Gerichtsbarkeit zu stellen. Das fürstliche Obergericht sicherte ihm dabei freies Geleit bis zum Prozess zu. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens erhielt die LGT Treuhand die DVDs mit den gestohlenen Kundendaten vermeintlich zurück und vernichtete diese später. Die Kosten für den Rechtsbeistand von HK sowie für dessen Wohnung in Liechtenstein wurden durch die LGT Treuhand getragen.
HK - der geständig war und sich reuig zeigte - wurde im Oktober 2003 erstinstanzlich vom Kriminalgericht wegen schweren Betrugs, gefährlicher Drohung, Nötigung und Urkundenunterdrückung zu vier Jahren Haft verurteilt. Darauf wandte sich HK mit einem persönlichen Schreiben an S.D. Fürst Hans-Adam und bat ihn - im Hinblick auf eine Berufung gegen das Urteil - zu bekräftigen, dass er sich durch ihn nie bedroht gefühlt habe, was von Fürst Hans-Adam bestätigt wurde. Das rechtskräftige Urteil des Obergerichts vom Januar 2004 lautete schliesslich auf schweren Betrug, Nötigung sowie Urkundenunterdrückung und beinhaltete eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Der Verurteilung wegen Betrugs lag das erwähnte Immobiliengeschäft in Spanien zugrunde; die versuchte Nötigung betraf die mit Schreiben gegenüber S.D. Fürst Hans-Adam ausgesprochenen Forderungen; und die Urkundenunterdrückung beinhaltete den Datendiebstahl bei der LGT Treuhand. Vom Verbrechen der Auskundschaftung eines Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses wurde HK freigesprochen, weil die Gerichte davon ausgingen, dass er beim Diebstahl der Kundendaten noch nicht den Vorsatz hatte, diese dem Ausland preiszugeben. Der internationale Haftbefehl der spanischen Strafverfolgungsbehörden wurde im Oktober 2004 aufgehoben und das Strafverfahren in Spanien im November 2005 eingestellt.
Im April 2005 richtete HK ein erneutes Schreiben an S.D. Fürst Hans-Adam, in dem er um Begnadigung bat. Dieses Begnadigungsgesuch wurde von S.D. Erbprinz Alois in Übereinstimmung mit den zuständigen Behörden abgelehnt. Hingegen wurde im Mai 2005 das Recht auf Auskunft über das Strafregister von HK auf Strafverfolgungsbehörden beschränkt, was per Januar 2006 von Rechts wegen ohnehin eingetreten wäre. Wo sich HK heute aufhält, ist der LGT Group nicht bekannt. Laut Medienberichten soll er unter neuer Identität in Australien leben.
LGT in Kürze
LGT steht als Unternehmen im Besitz des Fürstenhauses von Liechtenstein für Wealth Management im
ursprünglichen Sinn eines Privatbankiers. LGT ist mit rund 1500 Mitarbeitenden an 29 Standorten in
Europa, Asien, dem Mittleren Osten und Amerika vor Ort präsent. Group CEO ist S.D. Prinz Max von
und zu Liechtenstein. Per 30.6.2007 verwaltete die LGT Vermögenswerte von 99.7 Milliarden Schweizer
Franken.
Ihre Gesprächspartner
Dr. Hans-Martin Uehlinger, LGT Mediensprecher
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Mobile +41 79 432 40 45
Fax +423 235 16 70
hans-martin.uehlinger@lgt.com,
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Bernd Junkers, LGT Mediensprecher
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Mobile +41 79 540 00 23
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bernd.junkers@lgt.com,
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